Tierärztlicher Bezirksverband Oberbayern
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81371 München
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Wahlordnung des TBV OBB für die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten zur Delegiertenversammlung


§1

Für die Durchführung der Wahl der Delegierten des Tierärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern sind die für die Wahl der Delegierten der Bayerischen Landestierärztekammer aufgestellten Wahlleiter und Wahlausschüsse zuständig. Die Vorschriften der Wahlordnung für die Wahl der Delegierten der Bayerischen Landestierärztekammer gelten sinngemäß.


§2

Die Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung des Bezirksverbandes in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl gewählt.


§3

Die Wahl der Delegierten des Bezirksverbandes wird in einem Wahlgang mit der Wahl der Delegierten der Landestierärztekammer durchgeführt. Die Wahlbekanntmachungen erfolgen für beide Wahlen gleichzeitig. Die Wählerlisten sind identisch.


Vorstehende Satzung und Wahlordnung des Tierärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern wurde nach Zustimmung durch die Bayerische Landestierärztekammer mit Entschließung der Regierung von Oberbayern vom 5. Oktober 1990 genehmigt (Az: 213/211-2508, 1-1/90).


Veröffentlicht im Deutschen Tierärzteblatt 11/1990


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